Berufsbedingte Hauterkrankungen: Wenn die Arbeit der Haut schadet
Manche Berufe können hautkrankmachen. Besonders im Vordergrund stehen hier Menschen, die eine hautbelastende Tätigkeit mit viel Feuchtarbeit und Hautreinigungen durchführen. Im Focus steht hier beispielsweise der Pflegeberuf, die strapazierte Haut eines Mechanikers oder die hautbelastende Tätigkeit bei Friseur*innen. Der Kontakt mit Wasser, Seifen und Chemikalien kann den Säureschutzmantel der Haut reduzieren oder es treten Allergien auf Arbeitsstoffe auf. Dies kann zu chronischen Ekzemen an den Händen führen, die bei Ausbleiben von geeigneten Therapien oder Schutzmaßnahmen zu Arbeitsausfällen und im schlimmsten Fall zur Berufsunfähigkeit führen. Bei Verdacht auf eine Berufserkrankung erfolgt von uns eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Mit deren Zusammenarbeit werden individuell angepasste Therapien und Hautschutzkonzepte entwickelt. Erfahrungsgemäß gelingt es in den meisten Fällen, die Patient+In im Beruf zu halten.


Berufsrisiko Sonne: UV-Strahlung als Gefahr für die Haut
Ein andere Aspekt sind Berufskrankheiten, die durch eine intensive UV-Belastung entstehen. Und es spielt mal wieder das sonnige Wetter in unserer schönen Weinregion in Rheinhessen eine Rolle.
Die langjährige UV-Belastung kann beispielsweise bei Winzern oder Feldarbeitern, aber natürlich auch bei anderen Outdoorworkern, die beispielsweise im Baugewerbe tätig sind, zu Hautkrebs führen. Hier wird grundsätzlich empfohlen, bei auffälligen Hautveränderungen einen Dermatologen aufzusuchen. Präventiv sollte angestrebt werden, eine Verhinderung von arbeitsbedingten Hautkrebserkrankungen durch die Sonne zu vermeiden. Sollten sich bereits Frühformen des hellen Hautkrebs zeigen, erfolgt durch uns eine Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft. Auch hier kommen dann, nach einer ursächlichen Anerkennung durch die BG, eine für en Patienten*in maßgeschneiderte Therapie und ein individuelle Betreuung der/des Versicherten zum Einsatz.