Berufs­er­kran­kun­gen

Berufs­be­ding­te Haut­er­kran­kun­gen: Wenn die Arbeit der Haut schadet

Man­che Beru­fe kön­nen haut­krank­ma­chen. Beson­ders im Vor­der­grund ste­hen hier Men­schen, die eine haut­be­las­ten­de Tätig­keit mit viel Feucht­ar­beit und Haut­rei­ni­gun­gen durch­füh­ren. Im Focus steht hier bei­spiels­wei­se der Pfle­ge­be­ruf, die stra­pa­zier­te Haut eines Mecha­ni­kers oder die haut­be­las­ten­de Tätig­keit bei Friseur*innen. Der Kon­takt mit Was­ser, Sei­fen und Che­mi­ka­li­en kann den Säu­re­schutz­man­tel der Haut redu­zie­ren oder es tre­ten All­er­gien auf Arbeits­stof­fe auf. Dies kann zu chro­ni­schen Ekze­men an den Hän­den füh­ren, die bei Aus­blei­ben von geeig­ne­ten The­ra­pien oder Schutz­maß­nah­men zu Arbeits­aus­fäl­len und im schlimms­ten Fall zur Berufs­un­fä­hig­keit füh­ren. Bei Ver­dacht auf eine Berufs­er­kran­kung erfolgt von uns eine Mel­dung an die zustän­di­ge Berufs­ge­nos­sen­schaft (BG). Mit deren Zusam­men­ar­beit wer­den indi­vi­du­ell ange­pass­te The­ra­pien und Haut­schutz­kon­zep­te ent­wi­ckelt. Erfah­rungs­ge­mäß gelingt es in den meis­ten Fäl­len, die Patient+In im Beruf zu halten.

Berufs­ri­si­ko Son­ne: UV-Strah­­lung als Gefahr für die Haut

Ein ande­re Aspekt sind Berufs­krank­hei­ten, die durch eine inten­si­ve UV-Belas­­tung ent­ste­hen. Und es spielt mal wie­der das son­ni­ge Wet­ter in unse­rer schö­nen  Wein­re­gi­on in Rhein­hes­sen eine Rolle.

Die lang­jäh­ri­ge UV-Belas­­tung kann bei­spiels­wei­se bei Win­zern oder Feld­ar­bei­tern, aber natür­lich auch bei ande­ren  Out­door­wor­kern, die bei­spiels­wei­se im Bau­ge­wer­be tätig sind, zu Haut­krebs füh­ren.  Hier wird  grund­sätz­lich emp­foh­len, bei auf­fäl­li­gen Haut­ver­än­de­run­gen einen Der­ma­to­lo­gen auf­zu­su­chen. Prä­ven­tiv soll­te ange­strebt wer­den, eine Ver­hin­de­rung von arbeits­be­ding­ten Haut­krebs­er­kran­kun­gen durch die Son­ne zu ver­mei­den. Soll­ten sich bereits Früh­for­men des hel­len Haut­krebs zei­gen, erfolgt durch uns eine Mel­dung an die zustän­di­ge Berufs­ge­nos­sen­schaft. Auch hier kom­men dann, nach einer ursäch­li­chen Aner­ken­nung durch die BG, eine für en Patienten*in maß­ge­schnei­der­te The­ra­pie und ein indi­vi­du­el­le Betreu­ung der/des Ver­si­cher­ten zum Einsatz.