
PDT: Effektive Behandlung von Hautkrebsvorstufen
Eine besonders effektive und sichere Therapie zur Behandlung von flächigen Frühformen des hellen Hautkrebses stellt die Photodynamische Therapie (PDT) dar. Häufig noch als Innovation eingestuft, haben wir hier bei uns in der Praxis bereits eine über 20-jährige Erfahrung mit dieser Therapieform.
Wann und weshalb ist eine Therapie sinnvoll?
Durch eine jahrelange UV-Belastung kann es in den obersten Hautschichten durch eine Art Schutzmechanismus zur vermehrten Hornbildung kommen, die schließlich als hartnäckige Schuppung auffällt. In späteren Stadien kommen außerdem noch Rötungen und Entzündungen hinzu. Betroffene Flächen sind vor allem das Gesicht, die Kopfhaut, Dekoltee, Unterarme und Handrücken, eben gerade solche Hautpartien, die durch jahrelange Exposition viel Sonne abbekommen haben. Nach einiger Zeit, und vor allem wenn keine adäquate Therapie durchgeführt wird, kann aus diesen Hautkrebsvorstufen in ca. 20 % der Fälle ein Spinaliom entstehen. Ein Spinaliom, der zweithäufigste Hautkrebs überhaupt, ist ein gefährlicher Tumor, der auch Absiedlungen (Metastasen) bilden und tödlich sein kann. Ähnliche Mechanismen führen zu Basaliomen und zum Morbus Bowen.
Um eine derartige Entwicklung zu vermeiden, ist eine leitliniengerechte konsequente und frühe Behandlung aller aktinischen Keratosen angezeigt. Zur Behandlung stehen zahlreiche äußerliche Therapien zur Verfügung. Punktuelle aktinische Keratosen können z. B. mit einem Laser behandelt oder mit einer lokalen Chemo- oder Kältetherapie behandelt werden. Für die Flächenbehandlung eignen sich Cremes, die ebenso ein Chemotherapeutikum enthalten oder auch auf das Immunsystem einwirken.
Die photodynamische Therapie als Alternative
Eine weitere, moderne, ungefährliche und vor allem effektive Methode ist die photodynamische Therapie. Hierbei wird der natürliche Stoff Aminolävulinsäure (ALA), ein ungefährliches Protein und Vorstufe des roten Blutfarbstoffes Hämoglobin, auf die betroffenen Stellen aufgetragen. Nach ca. 1 Stunde Einwirkzeit lagert sich diese Substanz fast ausschließlich in den kranken Zellkernen an. Dadurch werden die zu behandelnden Areale sehr lichtempfindlich gemacht. Die „gesunden“ Zellen nehmen diesen Stoff kaum auf. Anschließend wird das Areal mit einem speziellen Licht bestrahlt. Hierzu steht in unserer Praxis eine moderne LED-Lampe zur Verfügung, die mit einem breitem Lichtspektrum nahezu schmerzfrei große Hautflächen in kurzer Zeit behandeln kann. Die Lampe „verbrennt“ nun ausschließlich die entarteten Zellen, welche die Substanz aufgenommen haben. Die gesunden Nachbarzellen bleiben verschont. Die Methode ist also sehr selektiv, es werden nur die Areale behandelt, die auch tatsächlich betroffen sind. Die eigentliche Bestrahlung dauert dabei 45–60 Minuten. Als Nebenwirkungen treten Rötungen, Krustenbildungen und Hautempfindlichkeiten auf, die nach wenigen Tagen verschwinden.
Positiver, kosmetischer Nebeneffekt ist eine Verjüngung des Hautbildes, da auch die von der Sonne verursachten Alterungsprozesse geglättet werden können.
Nach wenigen Stunden bis Tagen wird sich das behandelte Areal röten (1–2 Wochen), anschwellen (2–4 Tage) und es können Farbänderungen auftreten (2 — 4 Wochen). Diese Reaktion ist erwünscht. Nach der Behandlung müssen die bestrahlten Areale für 1 Tag lichtdicht, z.B. mit einer Mütze oder einem Hut, abgedeckt werden. Nach kurzer Zeit entzünden sich die behandelten Zellen und werden langsam als Schorf abgestoßen. Die Abheilung erfolgt narbenfrei bei einem optimalen kosmetischen Ergebnis. Bei leichten aktinischen Keratosen reichen ein bis zwei Sitzungen aus, bei ausgeprägten Befunden sind gelegentlich weitere Sitzungen notwendig. Eine Kontrolluntersuchung ist ca. 3 Monate nach einem Behandlungszyklus vorgesehen. Rezidive sind auch bei dieser Therapieform möglich, jedoch seltener und weniger ausgeprägt als bei anderen Therapien.
Zusammenfassung
Kosten
Die Kosten werden von den privaten Kassen und der Beihilfe übernommen. Liegt eine anerkannte, durch UV-Licht bedingte Berufserkrankung vor, werden die Kosten von der Berufsgenossenschaft übernommen. Für gesetzlich versicherte Patienten wird auf Wunsch ein individueller Kostenvoranschlag erstellt.